Keine Angst

mehr vor der MPU!

MPU-VORBEREITUNG IN NUR WENIGEN TAGEN • VOM EXPERTENTEAM MIT ÜBER 15 JAHREN ERFAHRUNG • EFFEKTIV UND GÜNSTIG

Aktuelle Infos

08.12.2022

4. Auflage der Beurteilungskriterien veröffentlicht.

Spannend und ein Muss für jeden MPU-Berater!

 

20.07.2022

Die gute Nachricht:
Wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fahrverhaltensbeobachtung ?
Von gut unterrichteten Kreisen haben wir erfahren, dass bei der psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung kaum jemand durchfällt. (Prof. Dr. Fastenmeier: Den meisten Personen, bei denen bei der Testung Leistungsmängel festgestellt wurden, gelingt es im Rahmen einer FVB zu zeigen, dass sie diese Leistungsmängel kompensieren können.)

Es könnte auch daran liegen, dass sich einige Fahrschulen auf diese Prüfung spezialisiert haben und ihre Kunden gut vorbereiten.

 

12.06.2021

Aggression im Straßenverkehr, MPU und Fahreignung

Hat die Aggression im Straßenverkehr zugenommen? Wissenschaftlich belegt ist das nicht, aber es gibt keinen Zweifel, dass viele Autofahrer aggressiv handeln: Drängeln, Rasen, Schimpfen, ja, sogar tätliche Angriffe zählen zur Tagesordnung.

Inzwischen wird das sogenannte Aggressivitätspotential von den Behörden sehr genau beobachtet. Wer rücksichtslos fährt, andere gefährdet oder sogar schädigt und verletzt, kann nicht mit Nachsicht rechnen. Im Gegenteil. Beobachtet werden in diesem Zusammenhang sogar Straftaten, die außerhalb des Straßenverkehrs bekannt geworden sind. Besonders gravierend ist eine Neigung zu Gewalt. Die Informationen werden vom Straßenverkehrsamt gesammelt und ausgewertet.

Wie sollte sich nun der Verkehrsteilnehmer verhalten, wenn er wegen seines aggressiven Verhaltens zur MPU muss?

In § 1 der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass im Straßenverkehr Vorsicht und Rücksicht erforderlich sind, damit niemand behindert oder gefährdet wird. Von einem verantwortungsbewussten Kraftfahrzeugführer wird auch Selbstkontrolle erwartet, um eine konfliktfreie Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Während der MPU muss deutlich werden, dass diese Punkte bejaht werden – ohne Wenn und Aber.

Wer die MPU bestehen will, muss sich mit seinem Verhalten auseinandersetzen. Das ist schwer, denn jeder muss sich eingestehen, dass er selbst Fehler gemacht und zu den Auseinandersetzungen beigetragen hat.

Zur Vorbereitung braucht man nicht unbedingt eine Therapie und man muss auch kein Hobbypsychologe werden, der mit Begriffen wie Aggression, Impulsivität, Peergroup und Narzissmus umgehen kann. Aber jeder sollte reumütig die wahrscheinliche Ursache für sein Fehlverhalten benennen und beschreiben können. War es gekränkte Eitelkeit, Gefühle von Ungerechtigkeit oder mangelndes Selbstvertrauen?

Die Aggressivität lässt sich nicht damit erklären, dass es kurz vorher Streit mit der Frau gab. Es genügt auch nicht anzugeben, in Zeitdruck oder Eile gewesen zu sein. Vielmehr muss sich jeder genau fragen: Was könnte der Grund für mein Verhalten gewesen sein und wie kann ich es künftig ändern?

Ganz schlecht ist, wenn man sein eigenes Verhalten gar nicht als Aggression erkennt. So hat einer unserer Kunden während der MPU geantwortet, er sei von seinem Kontrahenten schlecht gemacht worden. Ihm sei keine andere Wahl geblieben, als sich zu prügeln. Der andere habe ihm ins Gesicht geschlagen. Er selber habe sein Gegenüber dann auch mehrfach geschlagen, damit der Mann Ruhe gebe.

Fest steht: Mit dieser Aussage wird die eigene Aggressivität nicht in Frage gestellt.

Hier kann nur der Verkehrspsychologe helfen. Die Hintergründe des eigenen Fehlverhaltens und Wege zur Behebung können am besten im Gespräch mit einem Verkehrspsychologen aufgedeckt und eventuell behandelt werden. Dies hat einen weiteren Vorteil: Eine seriöse Diagnose ist während eines 2-stündigen MPU-Gesprächs oft nicht möglich. Deshalb übernimmt der Sachverständige oft die Diagnose des Verkehrspsychologen, sofern mit einem gearbeitet worden ist. Und wenn dieses Papier positiv ausfällt und hoffen lässt, dass der Verkehrsteilnehmer sich künftig rücksichtsvoller verhält, ist schon viel gewonnen.

 

 

5.06.2021

Ein klassisches Beispiel für Aggressionen im Straßenverkehr:

Die Dürener Zeitung berichtet am 05.05.2021, dass ein Autofahrer in einer gesperrten Baustelle einen Arbeiter angefahren und verletzt hat. Zunächst steuerte eine Dame den Wagen in die Baustelle. Ein Bauarbeiter stoppte das Fahrzeug und wies auf die frische Teerdecke hin. Daraufhin reagierte der männliche Beifahrer aggressiv und uneinsichtig, setzte sich ans Steuer und fuhr über die frische Teerdecke davon. Dabei erfasste sein Auto einen Arbeiter. Die Flucht endete kurz darauf, die Polizei konnte das Fahrzeug stoppen.

Das Verhalten hat mit Sicherheit u.a. die Aufforderung zur MPU zur Folge!

 

17.03.2021

Schützt Lallen, Stolpern und Schwanken demnächst vor der MPU?

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtspechung zur Beibringung einer MPU bei einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 Promille konsequent weiter entwickelt.

In einer neuen Entscheidung vom 17.03.2021, Az.: 3 C 3.20 hat es entschieden, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufweist, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt werden. In einem solchen Fall begründen, wie § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) voraussetzt, sonstige Tatsachen die Annahme von (künftigem) Alkoholmissbrauch. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung hat die Fahrerlaubnisbehörde durch die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu klären.

Alkoholtypischen Ausfallerscheinungen sind einmal eine sorglose und leichtsinnige Fahrweise, aber auch enthemmte verbale Ausfallerscheinungen bei der Verkehrskontrolle sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie beispielsweise Lallen, Stolpern oder Schwanken beim Gehen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung folgendermaßen: Bei Personen, die aufgrund ihres Trinkverhaltens eine hohe Alkoholgewöhnung erreicht haben, besteht eine erhöhte Rückfallgefahr. Die Giftfestigkeit führt u.a. dazu, dass der Betroffene die Auswirkungen seines Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen kann. Deshalb liegt in dem Umstand, dass der Betroffene trotz eines bei seiner Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug festgestellten hohen Blutalkoholpegels keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufwies, eine aussagekräftige Zusatztatsache im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c Alt. 2 FeV. Dieser zusätzliche tatsächliche Umstand rechtfertigt auch mit Blick auf den Buchstaben c, der demgegenüber allein das Erreichen von 1,6 Promille genügen lässt, die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr aufwies. Außerdem muss festgestellt und dokumentiert worden sein, dass er dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigte. Diese Voraussetzungen waren im Falle des Klägers gegeben.

 

16.08.2019

MPU 2018: Weniger Medizinisch-Psychologische Untersuchungen wegen Alkohol

87.088 Personen mussten sich im Jahr 2018 im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Damit ist die Zahl der Begutachtungen im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken (1,1 Prozent). Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.

Bei den Ergebnissen der MPU gab es keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt, rund 36 Prozent als „ungeeignet“ und der Rest als „nachschulungsfähig“ eingestuft.

Alkoholauffälligkeit war zwar wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU, die Zahl der Begutachtungen wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit in Verbindung mit allgemeinen Verkehrs- oder strafrechtlichen Auffälligkeiten sank gegenüber 2017 allerdings um rund 10 Prozent. Ebenso sank die Zahl der Begutachtungen bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit um rund 7 Prozent und wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit um gut 2 Prozent. Die Zahl der alkoholbedingten Fragestellungen insgesamt sank somit um 6 Prozent, womit sich der Trend der Vorjahre fortsetzt. Die Begutachtungsanlässe mit Betäubungsmitteln stiegen um gut 7 Prozent an. Zum ersten Mal seit Erfassung der Statistik bilden die zusammengefassten drogenbezogenen Untersuchungsanlässe eine größere Anlassgruppe als die erstmals Alkoholauffälliger.

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.

19.04.2019

Die Kosten des MPU-Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung waren bisher bundesweit einheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Die Gebühren begannen bei 204,00 Euro und richten sich nach den Fragen, welche die Fahrerlaubnisbehörde stellt.

Nach der Übergangsbestimmungen § 65 StVG ist die verbindliche Regelung seit dem 01.08.18 aufgehoben:

“(5) Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 6f Absatz 2, längstens bis zum Ablauf des 31. Juli 2018, gelten die in den Gebührennummern 451 bis 455 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. September 2015 (BGBl. I S. 1573) geändert worden ist, in der am 6. Dezember 2016 geltenden Fassung festgesetzten Gebühren als Entgelte im Sinne des § 6f Absatz 1. Die Gebührennummern 403 und 451 bis 455 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sind nicht mehr anzuwenden.”

Folglich können die Begutachtungsstellen für Fahreignung ihre Gebühren seither bestimmen können. Das hat wohl inzwischen zu einem regelrechten Wettbewerb bei den MPU-Preisen geführt. Preise für vergleichbare Leistungen können je nach Begutachtungsstelle um mehr als hundert Euro variieren.

Deshalb sollten Sie sich zunächst über die Kosten einer MPU informieren. Bevor Sie eine Begutachtungsstelle auswählen, sollten Sie also vorher nachfragen, welche Kosten anfallen.

 

12.04.2019

Ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Führerschein und Cannabis:
BVerwG 3 C 13.17 – Urteil vom 11. April 2019

Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Vielmehr muss eine MPU zuerst eine Prognose für das zukünftige Handeln des Konsumenten liefern.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf. In solchen Fällen haben die Fahrerlaubnisbehörden gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu entscheiden.

Das Urteil betrifft Autofahrer, die erstmals unter Drogeneinfluss aufgefallen sind. Wer wiederholt erwischt wird, kann offensichtlich die Situation nicht richtig einschätzen – und verliert sofort seine Fahrerlaubnis.


05.03.2019

Rund 450 Euro kostet der über vier Samstage gehende Workshop zur Vorbereitung auf die MPU im Beratungszentrum H. Mit der Teilnahme an der kostenlosen, regelmäßigen Gesprächsgruppe mittwochs ab 19 Uhr im Begegnungszentrum können Interessierte ihre neuen Erfahrungen teilen.


16.08.18

Hier ein paar Fakten zur Erinnerung:

Alkohol:
– 0,5 bis 1,09 Promille > Ordnungswidrigkeit > Regelbußgeld 500 EUR und -1- Monat Fahrverbot

– 1,10 und mehr Promille > Straftat > regelmäßige Folge: 1-3 Monatsgehälter Strafe > Entzug der Fahrerlaubnis > mögliche MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) vor Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

– 0,3 Promille plus Ausfallerscheinungen, z.B. Verkehrsunfall > Straftat > Folgen wie bei 1,10 Promille, aber auch Freiheitsstrafe je nach Schwere des Verkehrsunfalles möglich

Drogen:
Wer unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, begeht nicht nur einen verkehrsrechtlichen Verstoß, sondern es steht auch der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz im Raume. Bei Drogen gibt es keine Grenzwerte analog zur Promille Regelung.

Allein bei Cannabis-Konsum muss die Blutdrogenkonzentration mehr als 1 ng/ml Blut betragen.

Drogenfahrt ohne Ausfallerscheinungen (Regelfolgen laut Bußgeldkatalog):
– Ersttäter > 500 EUR Bußgeld > 1 Monat Fahrverbot > 2 Punkte im Fahreignungsregister

– Zweittäter > 1000 EUR Bußgeld >3 Monate Fahrverbot > 2 Punkte

– Dritttäter > 1500 EUR Bußgeld > 3 Monate Fahrverbot > 2 Punkte

Drogenfahrt mit Ausfallerscheinungen z.B. Schlangenlinien fahren oder Verkehrsunfall: Straftat: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe> Entzug der Fahrerlaubnis > MPU
Zivilrechtliche Folgen: Regressforderungen durch die Haftpflichtversicherung möglich Zahlungsverweigerung der Kaskoversicherung.

Parallel zum Bußgeldverfahren oder nach Beendigung des Strafverfahrens (wenn im Verfahren die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde) prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob die Voraussetzungen für einen verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis gegeben sind.

 

24.5.2018

Aktualisierte Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebenen „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ wurden erweitert und und in Teilen grundlegend überarbeitet. Sie sind eine wichtige Hilfe für die Praxis der fachlichen Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung von Kraftfahrzeugführern.

 

Bundesfinanzhof Beschl. v. 27.02.2018, Az.: XI B 97/17

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines Heilpraktikers und approbierten Psychotherapeuten aus einer verkehrspsychologischen Behandlung zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Amtlicher Leitsatz:

1. NV: Eine verkehrspsychologische Behandlung durch einen Heilpraktiker und approbierten Psychotherapeuten ist nur dann als ambulante Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, wenn Hauptzweck der Behandlung der Schutz der Gesundheit ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Behandlung vorrangig einem anderen Zweck (z.B. der Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) dient.

2. NV: Ob eine verkehrspsychologische Behandlung dem Schutz der Gesundheit oder einem anderen Zweck dient, ist Tatfrage.

 

12.04.2017

Recht bleibt doch Recht!

Mit zwei Urteilen vom 06.04.2017 (BVerwG 3 C 24.15; BVerwG 3 C 13.16) hat das Bundesverwaltungsgericht bei der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei einer Blutalkoholkonzentration unter 1,6 Promille Rechtsicherheit geschaffen. Die Führerscheinstelle darf bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht ohne Weiteres auf einer MPU bestehen, selbst wenn die Blutalkoholkonzentration bei der Trunkenheitsfahrt unter dem in § 13 Nr. 2c) FeV genannten Wert von 1,6 Promille gelegen hat.

Der Senat hat die Praxis der Fahrerlaubnisbehörden beanstandet, allein wegen der Trunkenheitsfahrt, die Gegenstand des Strafverfahrens war, die Beibringung eines MPU Gutachtens im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu fordern. Vielmehr müssen dann noch zusätzlich weitere Umstände hinzutreten, die auf Alkoholmissbrauch schließen lassen, wobei die Trunkenheitsfahrt als solche gerade nicht ausreichend ist, diese Umstände zu begründen.

Das BVerwG hat die Fahrerlaubnisbehörde daher verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu erteilen, ohne dass von den Betroffenen eine MPU beigebracht werden muss.

 

29.01.2017 

Der 54. Verkehrsgerichtstag ist mit konkreten Empfehlungen an die Politik zu Ende gegangen. Die Experten fordern unter anderem eine niedrigere Promillegrenze für den Idiotentest. Der Promillewert soll von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden.

 

08.12.2016

Das Verwaltungsgericht Trier (AZ 1 L 8043/16) hat entschieden, dass ein Führerschein auf Probe eingezogen werden darf, wenn ein Autofahrer die Abgabe eines zulässigerweise angeforderten zweiten MPU-Gutachtens verweigert. Der junge Mann hatte eine MPU positiv abgelegt, seinen Führerschein zurück bekommen und war nach wenigen Tagen wieder aufgefallen, weil er zu schnell gefahren war. Jetzt sollte er noch einmal eine MPU ablegen. Da weigerte er sich und zog vor Gericht. Keine Chance, ohne neue MPU keine Fahrerlaubnis!

 

20.12.2016

Im Kreis Mettmann meldet die Polizei jeden Fahrer, die unter Haschischeinfluss fährt und erwischt wird, der Staatsanwaltschaft und dem Kreis. Das führt in der Regel zur MPU. Aber auch Jugendlichen, die noch keinen Füherschein haben, droht die MPU, wenn sie mit Haschischkonsum erwischt werden und sich später zum Führerschein anmelden.

 

15.12.2016

Gerade in der Probezeit können wiederholte Verkehrsverstöße eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Wer der Anordnung nicht nachkommt, erhält den Führerschein nicht zurück, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 1 L 754/16). dpa

Ein “Reichsbürger” meinte, er müsse sich nicht an die Gesetze der Bundesrepublik halten. Als er auch die MPU verweigerte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Entscheidung.

Drogen-Konsum durch Haarprobe nicht zweifelsfrei nachweisbar

Im Oktober 2015 wurde gemeldet, dass ein Forscherteam der Uni Freiburg herausgefunden hat, dass die Haarprobe kein zuverlässiger Nachweis ist, ob Drogen konsumiert werden oder nicht. Sie haben nachgewiesen, dass erstens bei einer Einnahme von THC die Einlagerungen nicht über den Blutkreislauf in der durchbluteten Haarwurzel passieren – und dementsprechend beispielsweise eine Abstinenzkontrolle im Rahmen einer Fahreignungsprüfung durch eine Haaranalyse nicht aussagekräftig ist. Und zweitens können die Abbauprodukte von THC, beispielsweise das sogenannte THC-COOH, das bisher als Nachweis für den Cannabis-Konsum galt, auch über Schweiß und Talg eines Konsumenten auf das Haar anderer Personen übertragen werden. Wenn das allgemeine wissenschaftliche Erkenntnis wird, muss die Haarprobe bei Drogenkonsum wohl wegfallen.

 

11.02.2015

Alkoholfahrt im Ausland

Wer im Ausland ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hat, und deswegen dort rechtskräfig verurteilt wird, muss damit rechnen, dass ihn die Führerscheinbehörde in Deutschland auffordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen (OVG Münster, Beschluss vom 3.11.2014 – 16 B 694/14).

 

08.12.2014

Kein Hartz-4 für die MPU

Zu entscheiden war die Frage, ob ein Jobcenter die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einschließlich MPU übernehmen muss oder nicht. Das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 10 AS 2226/14) hat eine diesbezügliche Klage abgewiesen. Dem Kläger wurde nach einer Trunkenheitfahrt mit 1,52 Promille der Führerschein entzogen. Zur Wiedererlangung des Führerscheins benötigte er für MPU und Vorbereitungskurse 2.400,00 €. Das Gericht war der Meinung, Folgekosten für sozialschädliches Verhalten müssen nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Was ist wohl, wenn der Antragsteller den Führerschein unbedingt benötigt, um wirtschaftlich wieder unabhängig zu werden?

 

Pressemitteilung Nr. 78/2013 vom 14.11.2013

Auch ein nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehender Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.

Der Kläger wandte sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Diese hatte die Behörde ausgesprochen, weil bei ihm ausweislich eines fachärztlichen Gutachtens ein gelegentlicher Cannabis-Konsum und Hinweise auf einen Mischkonsum mit Alkohol vorlägen; dies führe nach der Regelbewertung der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Verlust der Fahreignung. Zwar habe er angegeben, seit einiger Zeit auf den Konsum von Cannabis verzichtet zu haben. Da er aber der Aufforderung, seine möglicherweise wiedergewonnene Fahreignung mittels eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen, nicht nachgekommen sei, könne nach § 11 Abs. 8 FeV auf eine mangelnde Fahreignung geschlossen werden.

Ein klassisches Beispiel für Aggressionen im Straßenverkehr:

Die Dürener Zeitung berichtet am 05.05.2021, dass ein Autofahrer in einer gesperrten Baustelle einen Arbeiter angefahren und verletzt hat. Zunächst steuerte eine Dame den Wagen in die Baustelle. Ein Bauarbeiter stoppte das Fahrzeug und wies auf die frische Teerdecke hin. Daraufhin reagierte der männliche Beifahrer aggressiv und uneinsichtig, setzte sich ans Steuer und fuhr über die frische Teerdecke davon. Dabei erfasste sein Auto einen Arbeiter. Die Flucht endete kurz darauf, die Polizei konnte das Fahrzeug stoppen.

Das Verhalten hat mit Sicherheit u.a. die Aufforderung zur MPU zur Folge!

13.03.2013

Entziehung des Führerscheins wegen Cannabis

Ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml ist davon auszugehen, dass ein Fahrer zwischen Drogenkonsum und und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht zu trennen vermag. OVG Weimar vom 6.9.12; AZ: 2 EO 37/11.