Mit Wirkung zum 1.4.24 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft.
Cannabis und nichtsynthetisches THC sind rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestuft.
Seit dem 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen. Trotzdem muss jeder Teilnehmer am Straßenverkehr fahrtüchtig sein; die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben und darf keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Die Fahrerlaubnis wird versagt oder entzogen, wenn Cannabisabhängigkeit oder Cannabismissbrauch vorliegen. Bei der MPU wird geprüft, ob Cannabisabhängigkeit oder Cannabismissbrauch noch besteht oder ob ein Kraftfahrzeug wieder sicher geführt werden kann.
